Unser Angebot Heizöl schwefelarm - auch in Premiumqualität Dieselkraftstoff Additive für Heizöl und Dieselkraftstoff Guard Thermic Flow Guard weniger Verschleiß und kein blockieren der Pumpe Wirkstoff für den Wintereinsatz erhöht die Lagerstabilität des Heizöls von Heizöl und Diesel verbrennt aschefrei verbrennt aschefrei Mischungsverhältnis 1 : 2000 Mischungsverhältnis 1 : 1000 Dynamic Ruß Guard Wirkstoff für Dieselkraftstoff Multifunktions-Additiv für Ölöfen erhöht die Diesel-Lagerfähigkeit senkt die Rußbildung der Flamme höhere Motor-Effizienz verlängert die Reinigunsintervalle längere Motor-Lebensdauer minimiert die Emmission von CO Mischungverhältnis 1 : 1000 Mischungverhältnis 1 : 2000 Braunkohlebrikett, Steinkohle, Steinkohlenkoks, Anthrazitbrikett, Holzbrikett, Anfeuerholz
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Der Schutz ihrer persönlichen Daten wird von uns sehr ernst genommen. Wir behandeln ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlich geforderten Datenschutzvorschriften. Die Nutzung dieser Webseite ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Ihre Daten werden nur im Zusammenhang mit von ihnen an uns in Auftrag gegebenen Angebotsanfragen und Dienstleistungen erstellt und gespeichert. Bei dem Zustandekommen eines Auftrages werden folgende Daten gespeichert: Name, Adresse,Telefonnummer, die e-mail Adresse und ggf. eventuelle besondere örtliche Gegebenheiten, die für eine sichere Anlieferung notwendig sind. Ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sie haben das Recht auf Auskunft ihrer bei uns gespeicherten Daten und deren Berichtigung, Sperrung und Löschung, sofern ein erteilter Auftrag bzw. Dienstleistung erfüllt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Auch wenn wir alle Daten mit SSL-Verschlüsselung übertragen, ist 100 prozentiger Schutz vor dem Zugriff Dritter nicht gegeben.

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Rheingas Pfandflaschen
5 Kg und 11 Kg
Irreführend: „Verbot von Ölheizungen ab 2026“
Die Wettbewerbszentrale ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen vorgegangen. Die pauschale Behauptung eines Verbotes von Ölheizungen ab 2016 sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft Mitte November. In allen beanstandeten Fällen sei die Werbung umgestellt worden, Unterlassungserklärungen lägen vor. Gebäudeenergiegesetz sieht kein absolutes Verbot vor Moniert hat die Wettbewerbszentrale insbesondere folgende Aussagen: „Heizöl ist ab 2026 verboten“ „Ab 2026 gibt es ein Verbot für reine Öl- und Kohleheizungen im Bestand - für Neubauten gilt es bereits“ Diese Falschaussagen suggerieren, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr betrieben werden dürfen, also bis zu diesem Zeitpunktalle alle derzeit existierenden Ölheizungen ausgetauscht werden müssen. Dies ist aber nicht richtig. Das diesbezügliche neue Gesetz (GEG) sieht ein solch absolutes Verbot keineswegs vor! Öl-Hybritheizungen auch nach 2026 zulässig Gemäß GEG dürfen Ölheizungen auch nach dem 1. Januar 2021 eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Es können sogar noch reine Ölheizungen errichtet werden, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Für veraltete Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 01. 01. 1991 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind, sieht das GEG ein Betriebsverbot vor. Ausgenommen davon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Außerdem gilt es nicht für Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer am 01. 02. 2002 selbst bewohnt hat. „Die Verbreitung der unzutreffenden Behauptung, dass Ölheizungen schon bald verboten seien, kann den Verbraucher dazu verleiten, übereilt nicht sachgerechte Entscheidungen von erheblicher finanzieller Bedeutung zu treffen“ erklärt Dr. Britta Bröker von der Wettbewerbszentrale. Guter Tipp
Die 3. und 5. Firmen-Generation
November 2008
F
RSA-Aktion „Fischer hilft“
Die 6. Generation?
Klein durch die Tür, groß im Keller: Der Haase-Kellertank aus glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK)
Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und die Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Walther Brennstoffhandel-Fuhrbetrieb GmbH & Co. KG 09116 Chemnitz, Stelzendorfer Str. 299 Telefon: 0371 221228 Fax: 0371 2821345 E-Mail: walther.brennstoffe@t-online.de homepage: walther-brennstoffe.de Geschäftsführer und Kommanditist Siegfried Walther Handelsregistereintrag: HRA 3074 Amstgericht Chemnitz
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Irreführend: „Verbot von Ölheizungen ab 2026“
Die Wettbewerbszentrale ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen vorgegangen. Die pauschale Behauptung eines Verbotes von Ölheizungen ab 2016 sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft Mitte November. In allen beanstandeten Fällen sei die Werbung umgestellt worden, Unterlassungserklärungen lägen vor. Gebäudeenergiegesetz sieht kein absolutes Verbot vor Moniert hat die Wettbewerbszentrale insbesondere folgende Aussagen: „Heizöl ist ab 2026 verboten“ „Ab 2026 gibt es ein Verbot für reine Öl- und Kohleheizungen im Bestand - für Neubauten gilt es bereits“ Diese Falschaussagen suggerieren, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr betrieben werden dürfen, also bis zu diesem Zeitpunktalle alle derzeit existierenden Ölheizungen ausgetauscht werden müssen. Dies ist aber nicht richtig. Das diesbezügliche neue Gesetz (GEG) sieht ein solch absolutes Verbot keineswegs vor! Öl-Hybritheizungen auch nach 2026 zulässig Gemäß GEG dürfen Ölheizungen auch nach dem 1. Januar 2021 eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Es können sogar noch reine Ölheizungen errichtet werden, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Für veraltete Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 01. 01. 1991 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind, sieht das GEG ein Betriebsverbot vor. Ausgenommen davon sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Außerdem gilt es nicht für Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer am 01. 02. 2002 selbst bewohnt hat. „Die Verbreitung der unzutreffenden Behauptung, dass Ölheizungen schon bald verboten seien, kann den Verbraucher dazu verleiten, übereilt nicht sachgerechte Entscheidungen von erheblicher finanzieller Bedeutung zu treffen“ erklärt Dr. Britta Bröker von der Wettbewerbszentrale. Guter Tipp
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Klein durch die Tür, groß im Keller: Der Haase-Kellertank aus glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK)
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